Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder falls keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, den betriebsüblichen Preis zu zahlen.

Längerfristige Buchungen über mehrere Monate verlängern sich automatisch um einen Monat, wenn bis zum 20. des Monats keine schriftliche Kündigung eingeht.

Für die Erfüllung der vorliegenden Bedingungen hat der Gast, welcher die Buchung vornimmt, Sorge zu tragen, ob er für sich selbst, für Mitarbeiter oder Dritte ein Zimmer bestellt. Die Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet. Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie schriftlich fixiert werden.

4. Sollte bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen eine anderweitige Vermietung der Zimmer möglich sein, so mindert sich der vom Gast zu zahlende Betrag gemäß Ziffer 3 entsprechend. Bei Zahlung einer vergünstigten Monatspauschale erhält der Mieter keine Rückerstattung im Falle einer früheren Abreise.

5. Die vereinbarte Miete ist immer im Voraus zu leisten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ohne Skontoabzug. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung unverzüglich zu verlangen und zusätzlich die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Weiterhin behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen die Zimmer sofort räumen zu lassen. Sollte dies nicht durch den Mieter geschehen, werden die Zimmer auf Kosten des Mieters geräumt und die Schlösser ausgetauscht. Die Rechnung dafür hat der Mieter zu tragen.

Bei noch offenen Forderungen gegen den Gast können die noch offenen Übernachtungsguthaben verrechnet werden bzw. die Aufenthaltsdauer entsprechend verkürzt werden.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Abreisetag steht das Zimmer bis 8 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist möglich ab 16 Uhr und dank des Self-Check-Ins flexibel bis in die Nacht.

7. Die Zimmerpreise beinhalten Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen und Internetzugang.

8. Der Gast haftet für die vollständige Rückgabe ausgegebener Schlüsselkarten unmittelbar nach Beendigung des Gastaufnahmevertrags. Für den Fall eines Verlustes haftet er für alle Folgeschäden. Pro nicht zurück gegebene Karte ist ein Ersatz i. H. v. 50 € zu leisen. Die Karten sind Eigentum der IVL24 und dürfen weder beschriftet noch beklebt werden. Sollten Karten in nicht einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter vor, eine Schadenpauschale von 20 € je Karte zu berechnen. Für Einsätze außerhalb der Öffnungszeiten (8-17 Uhr) fällt eine Servicepauschale i. H. v. 50 € an.

9. Gerichtsstand ist der Ort der Gastaufnahme.

10. Der Gast darf in dem ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum keine Tiere halten.

11. Die Zimmer/Wohnungen werden in mangelfreiem Zustand übergeben. Der Gast ist unmittelbar nach Einzug verpflichtet, das Zimmer/die Wohnung auf Mängel zu untersuchen. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, obliegt ihm die volle Beweispflicht bezüglich angeblicher bereits bei Einzug vorhandener Mängel. Einrichtungsgegenstände, Einbauten und technische Geräte in dem zur Verfügung gestellten Wohnraum dürfen nicht verändert werden. Bei nicht genehmigten Veränderungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Veränderungen auf Kosten des Gastes rückgängig zu machen. Für den Einsatz des Hausmeisters werden die anfallenden Kosten, jedoch mindestens eine Pauschale von 50 € zu verlangt.

12. Der Gast hat bei Abreise den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum vollständig zu räumen. Das bedeutet, dass alle persönlichen Sachen des Gastes zu entfernen sind.

Der Wohnraum ist besenrein zurückzugeben. An den Fenstern und Balkonen ist das Aushängen und Auslüften von Betten, Wäsche etc. untersagt. Dafür sind die vorhandenen Wäscheständer zu nutzen.

Der Hausmeister ist berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung vor Ort zur überwachen.

13. Die Hauseingangstür ist geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind freizuhalten.

14. Es herrscht striktes Rauchverbot in allen Zimmern/Wohnungen.

15. Die Gäste sorgen für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung in den dafür vorgesehenen Behältern. Durch die Abflussleitungen -insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschließlich der Flure ist nicht gestattet.

Soweit es für den Gast erkennbar und feststellbar ist, wird er den Vermieter schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren.

16. Die Lüftungsanlage sorgt für eine ausreichende Frischluftzufuhr und die Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden im Haus. Diese darf nicht ausgeschaltet werden.

17. Bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit dem Zimmer behält sich der Vermieter vor, den Gastaufnahmevertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ebenfalls kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Gast das Wohl/die Sicherheit der anderen Bewohner gefährdet. 

18. Die Gäste sollen Rücksicht auf die anderen Mieter nehmen und dafür sorgen, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. In besonderem Maße sind Ruhzeiten einzuhalten in der Zeit ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens und zur Mittagszeit von 12.00 – 14.00 Uhr.

19. Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden. Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen und sie sind aus Brandschutzgründen jederzeit freizuhalten.

20. Das Anbringen von selbstgestalteten Schildern an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nicht gestattet.

21. Das Grillen auf den Balkonen/im Garten ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Es ist auch hier Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Kein Lagerfeuer im Garten, Balkon oder Terrasse.

22. Jeder Gast haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. Die Beweislast, dass durch ihn kein Verschulden vorliegt, trägt der Gast.

Für beschädigte oder entwendete Inventarteile muss der Gast Schadenersatz leisten i. H. d. Wiederbeschaffungswertes und/oder der anfallenden Reparatur-/Montagekosten tragen. Weiterhin behält sich der Vermieter vor, durch den Schaden entstehende Folgekosten weiter zu berechnen, zB durch die Unmöglichkeit der Nutzung bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. 

23. Mängel und Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Meldung haftet der Gast für evtl. entstehende Folgeschäden.

Für Wertgegenstände, die der Gast in unseren Häusern aufbewahrt, kann der Vermieter keine Haftung übernehmen. Ebenso auch nicht für Fahrzeuge, die sich auf dem Grundstück des Vermieters befinden, sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Vermieter handelt. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden von Körper und Gesundheit, wenn der Vermieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 

Für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ahftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Vermieter weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet er allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheut auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen den Vermieter ausgeschlossen. Bei Mängeln oder Störungen des Vertragsverhältnisses wird der Vermieter unverzüglich Abhilfe schaffen. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter in zumutbarem Rahmen bei der Behebung der Störung zu unterstützen.

24. Der Vermieter reinigt Ihre Zimmer/Wohnungen auf Wunsch alle 14 Tage für 100 € inkl. Bettwäschewechsel. So findet der Gast das Zimmer/die Wohnung immer sauber und hygienisch vor.

25. Der Vermieter übernimmt die Endreinigung. Je nach Wohnung werden dafür folgende Pauschalen berechnet: 1-2 Personen 100 €, 3-4 Personen 150 €. 

26. Es gilt deutsches Recht, insbesondere gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

27. Weitere Vereinbarungen werden nicht getroffen.

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. 

Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Gastaufnahmevertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.