Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises. Bei Zahlung einer vergünstigten Monatspauschale erhält der Mieter keine Rückerstattung im Falle einer früheren Abreise. Längerfristige Buchungen über mehrere Monate verlängern sich automatisch um einen Monat, wenn bis zum 20. des Monats keine schriftliche Kündigung eingeht. Für die Erfüllung der vorliegenden Bedingungen hat der Mieter, welcher die Buchung vornimmt, Sorge zu tragen, ob er für sich selbst, für Mitarbeiter oder Dritte ein Zimmer bestellt. Die Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet. Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie schriftlich fixiert werden.

4. a) Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

4. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 2 errechneten Betrag zu bezahlen.

5. Die vereinbarte Miete ist immer im Voraus zu leisten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ohne Skontoabzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Zahlung unverzüglich zu verlangen und zusätzlich die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen von 8% bei Rechtsgeschäften und 5% bei Verbrauchergeschäften, jeweils über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen die Zimmer sofort räumen zu lassen. Sollte dies nicht durch den Mieter geschehen, werden die Zimmer auf Kosten des Mieters geräumt und die Schlösser ausgetauscht. Die Rechnung dafür hat der Mieter zu tragen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Abreisetag steht das Zimmer bis 8 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist möglich ab 16 Uhr und dank unseres Self-Check-Ins flexibel bis in die Nacht.

7. Unsere Zimmerpreise beinhalten Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen und Internetzugang.

8. Der Gast haftet für die vollständige Rückgabe ausgegebener Schlüssel. Für den Fall eines Schlüsselverlustes haftet er für alle Folgeschäden wie den Austausch von Schlössern bzw. im Falle einer Schließanlage für den kompletten Austausch der Anlage. Für die Endreinigung erlauben wir uns, pro Zimmer eine Reinigungspauschale i. H. v. 40.00 € zu verlangen bzw. pro Wohnung 80 €.

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

10. Der Gast darf in dem ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum keine Tiere halten.

11. Einrichtungsgegenstände, Einbauten und technische Geräte in dem zur Verfügung gestellten Wohnraum dürfen nicht verändert werden. Bei nicht genehmigten Veränderungen behalten wir uns das Recht vor, die Veränderungen auf Kosten des Gastes rückgängig zu machen.

12. Der Gast hat bei Abreise den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum vollständig zu räumen. Das bedeutet, dass alle persönlichen Sachen des Gastes zu entfernen sind. Der Wohnraum ist besenrein zurückzugeben. An den Fenstern und Balkonen ist das Aushängen und Auslüften von Betten, Wäsche etc. untersagt. Dafür sind die vorhandenen Wäscheständer zu nutzen. Der Hausmeister ist berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung vor Ort zur überwachen.

13. Die Hauseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlich freizuhalten.

14. Es herrscht striktes Rauchverbot in den gesamten Häusern.

15. Die Gäste des Hauses sorgen für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung in den dafür vorgesehenen Behältern. Durch die Abflussleitungen -insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschließlich der Flure ist nicht gestattet.

16. Die Lüftungsanlage sorgt für eine ausreichende Frischluftzufuhr und die Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden im Haus. Diese dürfen nicht ausgeschaltet werden.

17. Bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit dem Zimmer behält sich der Eigentümer vor, die Vermietung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ebenfalls kann eine fristlose Kündigung hervorgerufen werden, wenn der Gast das Wohl/die Sicherheit der anderen Bewohner gefährdet

18. Die Gäste sollen Rücksicht auf die anderen Mieter nehmen und dafür sorgen, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. In besonderem Maße sind Ruhzeiten einzuhalten in der Zeit ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens und zur Mittagszeit von 12.00 – 14.00 Uhr.

19. Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden. Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen und sie sind aus Brandschutzgründen jederzeit frei zu halten.

20. Das Anbringen von selbstgestalteten Schildern an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nicht gestattet.

21. Das Grillen auf den Balkonen/im Garten ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Nehmen Sie bitte auch hier Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Kein Lagerfeuer im Garten, Balkon oder Terrasse.

22. Jeder Gast haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. Die Beweislast, dass durch ihn kein Verschulden vorliegt, trägt der Gast. Für beschädigte oder entwendete Inventarteile muss der Gast Schadenersatz leisten i. H. d. Wiederbeschaffungswertes und/oder der anfallenden Reparatur-/Montagekosten tragen.

23. Mängel und Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Meldung haftet der Gast für evtl. entstehende Folgeschäden. Für Wertgegenstände, die der Gast in unseren Häusern aufbewahrt, können wir keine Haftung übernehmen. Ebenso auch nicht für Fahrzeuge, die sich auf dem Grundstück des Vermieters befinden, sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Vermieter handelt. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden von Körper und Gesundheit, wenn der Vermieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Bei Mängeln oder Störungen des Vertragsverhältnisses wird der Vermieter unverzüglich Abhilfe schaffen. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter in zumutbarem Rahmen bei der Behebung der Störung zu unterstützen.